STK sicherheitstechnische Kontrolle AED mit Ersatzgerät im Prüfzeitraum

Seit dem 01.01.2017 ist die neue bzw. überarbeitete Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) in Kraft getreten. Alle nicht öffentlichen AED müssen alle 2 Jahre einer sicherheitstechnischen Kontrolle durch Fachpersonal unterzogen werden, auch wenn sie vom Hersteller STK-befreit wurden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Defibrillatoren, die für den reinen Privatgebrauch bestimmt sind.
Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot. Rufen Sie uns an unter: 030 319 87 330 oder sxcheiben Sie uns eine E-mail an: info@einfachlebenretten.com
Die Sicherheitstechnische Kontrolle ist spätestens nach 24 Monaten der Inbetriebnahme oder letzten STK erneut zu beauftragen oder durchzuführen. Wir übernehmen erledigen das gern für Sie. Bei Bedarf wechseln wir ggf. Elektroden und Batterien gleich mit. Sie können wählen, ob Sie ein Ersatzgerät für den prüfzeitraum zur Verfügung haben wollen oder ohne auskommen. 

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